Wir unterstützen Sie beim Wechsel in einen günstigeren Tarif
Für langjährig PKV-Versicherte ist die Beitragsanpassung zum Jahresende mittlerweile eher eine Regel, als eine Ausnahme. Daraus resultiert die Angst vor unbezahlbaren Beiträgen im Rentenalter. Abhilfe schafft ein Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif mit gleichen Leistungen innerhalb des aktuellen Versicherers.
Übersicht
Wer kann den Tarif wechseln?
Wie läuft ein Tarifwechsel nach § 204 VVG ab?
In unserem Erstgespräch analysieren wir Ihre persönliche Situation, Ihre Wünsche und die sich daraus ergebenden Tarifalternativen. Je nach Versicherer können das bis zu 350 Tarife sein. Unsere Einschätzung sowie unsere kostenfreie Auswertung erhalten Sie verständlich aufgearbeitet in Schriftform.
Von A wie Ambulante Behandlung bis Z wie Zahnersatz, wir prüfen den aktuellen sowie den neuen PKV-Vertrag auf mögliche Leistungsunterschiede und stellen fest, wie Sie bei gleichem oder besserem Leistungsniveau Geld sparen können.
Anschließend erledigen wir alle Formalitäten des Tarifwechsels nach § 204 VVG für Sie.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der PKV-Tarifoptimierung. Wir finden auch innerhalb Ihrer aktuellen PKV-Gesellschaft die beste Lösung.
Was bringen Altersrückstellungen?
Die privaten Krankenversicherer legen ab Beginn des Vertrages vorsorglich einen Teil des monatlichen Beitrags zurück. Diese Rücklage sammelt sich verzinslich an und soll dafür sorgen, dass die Beiträge im Alter nicht ansteigen.
Warum steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter?
Sie befinden sich mit allen anderen in Ihrem Tarif versicherten Personen im selben Boot. Im Laufe der Jahre werden alle älter und nehmen mehr Leistungen in Anspruch als in jungen Jahren. Dadurch steigt der Kostenaufwand für den Versicherer. Zur Finanzierung der Mehrausgaben im Alter werden die Altersrückstellungen verwendet, die sich vorher über die gesamte Vertragslaufzeit angesammelt haben. Je mehr Altersrückstellungen vorhanden sind, desto eher bleibt der Beitrag stabil.
Wenn Sie nun nach 20 Jahren Versicherungszeit den Anbieter wechseln, gehen Ihnen alle Altersrückstellungen verloren. Was das für Ihren Beitrag bedeutet, müssen wir Ihnen nach der obigen Ausführung wohl nicht mehr erklären.
Was passiert mit meinen Altersrückstellungen?
Bei einem PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG bleiben Ihre angesparten Altersrückstellungen in vollem Umfang erhalten.
Viele beschäftigen sich mit dem Wechsel zu einem neuen Anbieter, um die Prämien zu senken. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist der Wechsel der Versicherungsgesellschaft die beste Lösung.
Wenn auf Ihrer Police ein Versicherungsbeginn vom 01.01.2009 und früher steht, werden die Altersrückstellungen beim Wechsel des Anbieters vollständig zurückgelassen. Bei einem Versicherungsbeginn nach dem 01.01.2009 werden die Altersrückstellungen nur anteilig übergeben. Und zwar nur in Höhe der Rückstellungen, die im Basistarif gebildet worden wären (Basistarif = Versorgungsniveau der gesetzlichen Krankenkasse). Je hochwertiger der Versicherungsschutz ist, desto mehr Altersrückstellungen werden gebildet. Auch bei einem Versicherungsbeginn nach dem 01.01.2009 bleibt also der größte Teil der Altersrückstellungen beim alten Anbieter.
Bei einem PKV-Tarifwechsel innerhalb der aktuellen Gesellschaft werden die Altersrückstellungen vollständig auf den neuen Monatsbeitrag angerechnet.
Muss ich beim PKV-Tarifwechsel eine neue Gesundheitsprüfung absolvieren?
Einfach gesprochen: Nein. Für bereits bestehende Leistungen muss bei einem Wechsel in einen leistungsgleichen Tarif innerhalb der aktuellen Versicherung keine Gesundheitsprüfung absolviert werden. Dies regelt der §204 VVG.
Der Versicherer darf lediglich für den Einschluss von Mehrleistungen im Verhältnis zum vorherigen Versicherungsschutz eine Gesundheitsprüfung verlangen. Sollten Sie bereits einige Vorerkrankungen haben, kann Ihre Gesellschaft folgendermaßen auf Ihren Tarifwechselwunsch reagieren:
1) Die Mehrleistungen werden eingeschlossen. Aufgrund von Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen. Diesen Risikozuschlag kann man abwenden, indem man die Mehrleistungen ausschließen lässt.
2) Der Versicherer schließt die Mehrleistungen aufgrund der Vorerkrankungen aus (Mehrleistungsausschluss). Sie verbleiben auch im neuen Tarif auf dem alten Leistungsniveau. Ihnen entstehen hierdurch keine Nachteile.
Für wen lohnt sich ein Tarifwechsel?
Die Prüfung eines Tarifwechsels lohnt sich für jeden, der mindestens 35 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren bei ein und demselben Unternehmen privat krankenversichert ist.
Je länger Sie bei Ihrem Unternehmen versichert sind, desto höher fällt in aller Regel die Ersparnis aus. Der Grund: Bei langer Vorversicherungszeit haben sich entsprechend viele Altersrückstellungen gebildet, welche bei einem Tarifwechsel beitragsmindernd angerechnet werden.
Erfolgreiche Tarifwechsel
Ein Tarifwechsel ist bei allen Gesellschaften möglich. Im Laufe der letzten Jahre konnten wir viele sehr erfolgreiche Tarifwechsel gemeinsamen mit unseren Kundinnen und Kunden durchführen. Ein paar Beispiele möchten wir Ihnen zeigen:
Kommt Ihnen das bekannt vor? Sie sind seit 20 Jahren in Ihrer PKV versichert, reichen kaum Rechnungen ein und trotzdem steigt Ihr Beitrag jedes Jahr unaufhörlich weiter?
Ein Tarifwechsel nach §204 VVG schafft Abhilfe. Ihre Vorteile:
- Altersrückstellungen bleiben uneingeschränkt vorhanden
- Keine Gesundheitsprüfung
- Gleiches Leistungsniveau