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UKV PKV Beitragserhöhung 2025

Die UKV (Union Krankenversicherung) vertreibt die private Krankenversicherung unter dem Schirm der Sparkassen Finanzgruppe. Sie ist - wie jedes andere Finanzunternehmen - von den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen betroffen und muss dementsprechend von Zeit zu Zeit Beitragserhöhungen durchführen. Zu eben jenen wird es auch im nächsten Jahr wieder kommen. Welche Tarife der UKV erhöht werden, welche Auslöser zu Grunde liegen und was Sie dagegen unternehmen können, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.
Inhaltsverzeichnis

Diese Tarife der UKV können 2025 eine Beitragserhöhung erhalten

Neben den geschlossenen Bisex-Tarifen werden regelmäßig auch die offenen und geschlossenen Unisex-Tarife erhöht. Diese Tarife könnten 2025 eine Beitragsanpassung erhalten:

Geschlossene Tarife (Bisex)

Kompakttarife

  • Tarif BSS
  • Compact-Tariflinie (CompactPrivat/S, CompactPrivat Optimal 250A, CompactPrivat Optimal 600A, CompactPrivat Optimal 1200A, CompactPrivat Start 250A, CompactPrivat Start 900A)
  • Gesund-Tariflinie (GesundCOMFORT 300, GesundCOMFORT 900, GesundCOMFORT 900S, GesundCOMFORT 1200, GesundCOMFORT 1200S)
  • PRIVAT-Tariflinie (GesundPRIVAT 300, GesundPRIVAT 750, GesundPRIVAT Kompakt)
  • Tarif VG

Ambulante Tarife

  • V-Tarifreihe (VA 100, VA 110, VA 120, VA 130, VA 140, VA 150)

Stationäre Tarife

  • Tarif BSZ
  • VS-Tariflinie (VS 110, VS 120, VS 130)

Dentale Tarife:

  • Tarif VZ 110
  • Zahn-Tariflinie (Zahn 1, Zahn 2, Zahn 3)

Geschlossene Tarife (Unisex)

Kompakttarife

  • Gesund-Tariflinie (GesundCOMFORT 300, GesundCOMFORT 900, GesundCOMFORT 900S, GesundCOMFORT 1200, GesundCOMFORT 1200S)

Ambulante Tarife:

  • VA-Tariflinie (VA 120, VA 140)

Stationäre Tarife

  • Tarif VS 110

Dentale Tarife

  • Tarif VZ 110
  • Zahn-Tariflinie (Zahn 1, Zahn 2, Zahn 3)

Offene Tarife (Unisex)

TarifKinderJugendlicheErwachsene
CompactPRIVAT-START 25026%23%Stabil
CompactPRIVAT-START 900-12%-2%Stabil
CompactPRIVAT/SStabilStabil15 – 20%
Hinweis: Die Tabelle wird regelmäßig aktualisiert. Dennoch besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.

Beitragsgarantie der UKV bis 31.12.2025

Für diese Tarife hat die UKV eine Beitragsgarantie bis mindestens 31.12.2025 ausgegeben:

  • GesundVARIO 400
  • GesundVARIO 800
  • GesundVARIO 1600
  • VARIOAmbulant+
  • VARIOKlinik+
  • VARIOZahn+

5 Gründe für die Beitragserhöhung der UKV zum 01.01.2025

Grund Nr. 1 – Inflation

Die Inflation sorgt für Kostensteigerungen in allen Bereichen. Warum nicht auch bei der privaten Krankenversicherung? Die Mehrkosten der PKV werden in Form von Beitragserhöhungen auf die Mitglieder umgewälzt.

Grund Nr. 2 – Medizinischer Fortschritt

Forschung und Entwicklung laufen auf Hochtouren, verschlingen aber auch einiges an Ressourcen. Innovative Behandlungsmethoden und Diagnoseverfahren sind mit Mehrkosten verbunden, die die PKV einkalkulieren muss.

Grund Nr. 3 – Steigende Lebenserwartung

Mit zunehmendem Alter sucht man statistisch gesehen häufiger den Arzt auf, als in jungen Jahren. Dies sorgt – vor allem durch die längere Versicherungsdauer – für erhöhte Gesundheitsausgaben.

Grund Nr. 4 – Niedrigzins

Die UKV sammelt Altersrückstellungen an, um im Rentenalter eine gewisse Beitragsstabilität gewährleisten zu können. Diese Altersrückstellungen werden am Kapitalmarkt angelegt. Früher erzielte die UKV eine Nettoverzinsung von durchschnittlich 3,5%. Heutzutage liegt dieser Wert noch bei ungefähr 1%. Die entgangenen Zinsgewinne werden durch Beitragserhöhungen ausgeglichen.

Grund Nr. 5 – Kollektiventmischung

Je größer die Versichertengruppen, auf desto mehr Köpfe verteilen sich die Ausgaben. In alten Tarifen werden die Kollektive (auch Kohorten genannt) aufgrund von Kündigung, Tod und Tarifwechsel kleiner statt größer. Das sorgt wiederum dafür, dass jeder Einzelne mehr zahlen muss.

Zu erwähnen sei an dieser Stelle, dass die UKV die Beiträge nicht willkürlich anheben kann. Das Durchführen einer Beitragserhöhung ist an strenge gesetzliche Vorgaben gekoppelt. So kann die UKV den Beitrag zum Beispiel nur dann anheben, wenn die tatsächlich entstandenen Kosten den ursprünglich kalkulierten Wert um mindestens 10 % übersteigen. Bevor die betroffenen Kunden informiert werden, wird die BAP (Beitragsanpassung) durch einen unabhängigen Treuhänder und die BaFin geprüft.

Kann ich mir die PKV bei der UKV im Rentenalter noch leisten?

Nach den Gründen für die Beitragsanpassungen möchten wir Ihnen nun ein bisschen Sicherheit vermitteln. Die private Krankenversicherung der UKV verfügt über mehrere Sicherungsmechanismen, die für stabile Beiträge im Alter sorgen sollen.

1) Gesetzlicher Beitragszuschlag

Der gesetzlicher Beitragszuschlag (GBZ) ist ein Teil der Altersrückstellung. Er beträgt 10% und wird bis zum 60. Lebensjahr entrichtet. Anschließend entfällt der Beitragsanteil. Ab dem 65. Lebensjahr sorgt das angesparte Kapital für eine Beitragsminderung.

2) Tarifliche Altersrückstellungen

Die tariflichen Altersrückstellungen werden aus dem Teil des Monatsbeitrags gebildet, der nicht für die Deckung von Kosten verwendet wird. Dieses Kapital sowie die erwirtschafteten Zinsen werden ab dem 65. Lebensjahr für eine Stabilisierung des Monatsbeitrags verwendet.

3) Tarifwechsel nach §204 VVG

Bestandskunden der UKV haben die Möglichkeit, nach §204 VVG bei gleichen Leistungen in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Das Ganze funktioniert ohne Gesundheitsprüfung und die Altersrückstellungen bleiben vollumfänglich erhalten. Mit einem Tarifwechsel innerhalb UKV kann der Monatsbeitrag und bis zu 47 % reduziert werden.

4) Krankentagegeld

Ist in ihrem Vertrag ein Krankentagegeld abgesichert, so entfällt dieses spätestens zum Renteneintritt.

5) Beitragsentlastungstarif

Der Beitragsentlastungstarif ist Vorsorgemethode Nr. 1, wenn es um die langfristige Sicherung der PKV-Beiträge geht. Im aktiven Erwerbsleben wird freiwillig mehr eingezahlt als eigentlich notwendig. Dafür sinkt der Beitrag ab dem 65. Lebensjahr um einen vorher vereinbarten Betrag.

6) Gesetzliche Sozialtarife

Die UKV ist dazu verpflichtet, ihren Kunden einen Wechsel in die Sozialtarife (Standardtarif & Basistarif) zu ermöglichen. Auf beide Varianten möchten wir an dieser Stelle nicht genauer eingehen, da sie mit massiven Leistungskürzungen verbunden sind. Innerhalb der UKV gibt es sinnvollere Möglichkeiten, den Beitrag bei gleichem Leistungsumfang zu senken.

7) Prüfung etwaiger Risikozuschläge

Sind in ihrem Vertrag Risikozuschläge enthalten (z.B. aufgrund von Vorerkrankungen), so ist es spätestens ab dem 65. Lebensjahr sinnvoll, diese erneut prüfen zu lassen. Stellt sich heraus, dass die risikoerhöhenden Umstände entfallen oder auch nur gemindert sind, kann eine Herabsetzung / Entfernung des Risikozuschlags überprüft werden.

8) Jährliche Zahlung / Vorauszahlung

Eine jährliche Zahlweise kann für ein Skonto sorgen. Die Vorauszahlung der PKV-Beiträge für mehrere Jahre kommt in der Regel nur für Selbstständige in Frage und muss vorab mit dem Steuerberater besprochen werden.

9) Erhöhung der Selbstbeteiligung

Die Erhöhung der Selbstbeteiligung kann ein probates Mittel sein, wenn es um die Senkung des PKV-Beitrags geht. Zu beachten ist hierbei lediglich, dass die hinzukommende SB deutlich geringer sein muss als die jährliche Ersparnis. Andernfalls lohnt sich diese Option nicht.

Sie sehen also: Die UKV sorgt mit verschiedensten Methoden für bezahlbare Beiträge im Alter. Gruselgeschichten zu den gängigen Vorurteilen gegenüber der PKV treffen nur selten zu.

Praxisfall: Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Union Krankenversicherung

Anfang 2024 erhielten wir eine Anfrage von Frank. Er ist 1964er Baujahr und bereits seit einer halben Ewigkeit bei der UKV privat versichert. Seine Beiträge sind inzwischen auf über 900€ monatlich gestiegen. Da sein Arbeitgeber knapp die Hälfte des Beitrags übernimmt, ist das heute noch nicht allzu dramatisch. Die Schwierigkeiten treten erst im Rentenalter auf, denn dann entfällt der Arbeitgeberzuschuss.

Durch einen cleveren Tarifwechsel innerhalb der UKV konnten wir Frank zu einer Ersparnis von über 350€ monatlich verhelfen. Das Interessante an diesem Tarifwechsel ist, dass der neue Tarif um einiges leistungsstärker ist als der alte Tarif. So konnten wir folgende Verbesserungen herbeiführen:

  • Senkung der Selbstbeteiligung von 960€ auf 800€ jährlich
  • Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von der Selbstbeteiligung
  • Heilmittelerstattung 100% ohne Limitierung
  • Offener Hilfsmittelkatalog
  • Einschluss Behandlungen nach Hufelandverzeichnis
  • Ambulant, stationär und dental Erstattung über dem 3,5-fachen Höchstsatz
  • Erstattung für Zahnersatz auf 90% erhöht
  • 1-Bett-Zimmer statt 2-Bett-Zimmer im Krankenhaus

Im Verhältnis zum alten Versicherungsschutz muss Frank keinen einzigen Nachteil in Kauf nehmen. So sieht sein neuer Vertrag aus:

Mit einem Tarifwechsel nach §204 VVG lässt sich der Monatsbeitrag (je nach Gesellschaft & je nach Ausgangstarif) um bis zu 47% bei gleichem bzw. besserem Leistungsniveau senken. Wenn Sie ebenfalls bei der UKV versichert sind und mit steigenden Beiträgen zu kämpfen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Drei häufige Fehler nach einer PKV-Beitragserhöhung der UKV

Fehler Nr. 1 – Kündigung der bestehenden PKV

Dass die Beitragserhöhung keine frohe Kunde darstellt, ist uns durchaus bewusst. Dennoch sollte der Schritt einer Kündigung wohlüberlegt sein. Im Ernstfall ist sie nicht mehr zurückzunehmen. Einmal ausgesprochen, muss Sie die UKV nicht wieder zu den ursprünglich gültigen Konditionen versichern. Dazu könnte es z.B. dann kommen, wenn sie aufgrund von Vorerkrankungen oder einer schlechten Bonität keine neuen geeigneten Krankenversicherer finden. Darüber hinaus verlieren Sie bei einer Kündigung sämtliche Altersrückstellungen.

Aus unserer Sicht kommt ein Wechsel der PKV-Gesellschaft nur dann in Frage, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

– Sie sind noch nicht älter als 55 Jahre

– Sie sind noch nicht länger als 12 Jahre bei der UKV versichert

– Sie haben eine schneeweiße Krankenakte und kaum bis keine Vorerkrankungen

Doch selbst wenn alle Kriterien erfüllt sind, gelingt ein Anbieterwechsel nicht ohne fachlich fundierte Beratung. Zu dieser gehört zum Beispiel auch das Stellen einer anonymen Risikovoranfrage. Mit ihr wird abgeklärt, welches Unternehmen Sie zu welchen Konditionen versichert.

Fehler Nr. 2 – Standardisiertes Tarifwechselangebot der UKV annehmen

Mit einer Beitragsanpassung erhalten Sie ab dem 55. Lebensjahr automatisch auch ein paar standardisierte Tarifwechselangebote der UKV. Zu beachten ist hierbei, dass es sich keineswegs um eine bedarfsgerechte Absicherung handeln muss. Zumeist werden folgende Vorschläge an die Kunden verschickt:

– Neuzugangsstärkster Tarif des abgelaufenen Kalenderjahres (Billigtarif)

– Gleicher Tarif mit höherer Selbstbeteiligung

– Tarif mit Abstrichen im Bereich der stationären / dentalen Leistungen

Standardtarif

Basistarif

Die UKV besitzt hausintern mehr als 250 Tarifkombinationen. Da bringt es verhältnismäßig wenig, wenn man sich lediglich 4-5 Vorschläge ansieht. Eine detaillierte Prüfung aller in Frage kommender Tarife ist essenziell für einen erfolgreichen Tarifwechsel.

Fehler Nr. 3 – Die UKV auf Beitragsrückzahlung verklagen

Wer sich mit dem Thema „Beitragssenkung PKV“ schon einmal auseinandergesetzt hat, wird unweigerlich auf Anzeigen von Anwälten gestoßen sein, die mit hohen Rückzahlungsansprüchen im fünfstelligen Bereich werben. Grundlage hierfür sei eine nicht ausreichende Begründung der Beitragsanpassungen der vergangenen Jahre gewesen. Weshalb Sie sich die Zeit und Mühe für dieses Vorhaben schenken können, erklären wir Ihnen in unserem Blogbeitrag zu unwirksamen Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung.

Unser Fazit zur UKV PKV Beitragserhöhung 2025

Die UKV ist ein toller Krankenversicherer und spielt in unserer Neukundenberatung regelmäßig eine Rolle. Sie verfügt über ein großes Tarifsortiment und weist ordentliche Bilanzkennzahlen aus.

Ein Anbieterwechsel ist aus unsere Sicht nur sehr selten empfehlenswert, da es sehr viele Risiken gibt.

Vergleich: Anbieterwechsel vs. Tarifwechsel nach §204 VVG

Wechsel des AnbietersTarifwechsel innerhalb der UKV
(-) Neue Gesundheitsprüfung(+) Keine Gesundheitsprüfung bei gleichem Leistungsumfang
(-) Verlust der Altersrückstellungen(+) Rückstellungen bleiben vollumfänglich erhalten
(-) Verlust aller erworbenen Rechte(+) Erhalt aller erworbenen Rechte (z.B. Zahnstaffel)
(-) Bei anderen Anbietern kommt es ebenfalls zu Beitragsanpassungen(+) Häufigkeit und effektive Höhe von Beitragsanpassungen lassen sich durch den Tarifwechsel mindern

Bevor der Wechsel der Gesellschaft überhaupt nur in Erwägung gezogen wird, sollten die hausinternen Möglichkeiten bei der UKV geprüft werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen die unverbindliche Prüfung eines PKV-Tarifwechsels nach §204 VVG.

Als Spezialist für Tarifwechsel und die private Krankenversicherung im Allgemeinen, stehen wir Ihnen gerne für ein individuelles Tarifgutachten zur Verfügung.

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