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Ottonova PKV Beitragserhöhung 2025

Die Ottonova ist der bislang einzige reine PKV-Onlineanbieter. Trotz der kurzen Historie gab es bereits einige Beitragsanpassung zu verzeichnen. Auch 2025 wird es erneut zu Beitragserhöhungen kommen. Wir zeigen Ihnen, welche Tarife betroffen sind und was Sie dagegen tun können.
Inhaltsverzeichnis

Diese Tarife der Ottonova werden zum 01.01.2025 erhöht

Interessant ist, dass es bei der Ottonova keine Bisex-Tarife (geschlechtsabhängig) gibt. Aufgrund der jungen Unternehmenshistorie gibt es lediglich einige wenige, offene und geschlossene Unisex-Tarife.

Geschlossene Unisex-Tarife

  • Business Class 1
  • Business Class 2
  • First Class 1
  • First Class 2

Offene Unisex-Tarife

  • BC-Tarifreihe (BC Pro, BC100-25, BC100-10)
  • FC-Tarifreihe (FC Pro+, FC100-25, FC100-10, FC100-25Z, FC100-10Z)
  • PC-Tarifreihe (PC100-50, PC100-10)

Weshalb kommt es bei der Ottonova erneut zu Beitragserhöhungen in der PKV?

Die Ottonova reagiert damit auf die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen (z.B. Zinsumfeld für Altersrückstellungen, Inflation, steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und Co.), die zu Vertragsbeginn nicht bzw. nicht ausreichend kalkulierbar waren.

Ein Beispiel: Unsere Lebenserwartung steigt stetig an. Wer länger lebt, verursacht erfahrungsgemäß mehr und länger Ausgaben für die private Krankenversicherung. Diese Zusatzbelastung wird durch Beitragserhöhungen ausgeglichen.

Sicherungsmechanismen der Ottonova PKV für stabile Beiträge im Alter

  • Tarifwechsel nach §204 VVG

Bestandskunde der Ottonova haben das Recht, innerhalb des Unternehmens – ohne neue Gesundheitsprüfung und unter Beibehalt aller Altersrückstellungen – in einen günstigeren Tarif mit gleichen Leistungen zu wechseln. Mit einem einzigen Tarifwechsel lässt sich Ihre Monatsprämie um bis zu 47 % reduzieren.

  • Wechsel in den Basistarif

Diese Option muss wohlüberlegt sein. Der Basistarif agiert auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung und kostet circa 780 € monatlich. Aufgrund des hohen Monatsbeitrags kommt er nur selten für einen Tarifwechsel in Frage.

  • Beitragsentlastungstarif

Zielgruppe der Ottonova sind junge und gesunde Kunden. Nicht zuletzt deshalb, weil man auf die Onlineaffinität der Interessenten baut. Bestandskunden unter dem 55. Lebensjahr sollten sich den Beitragsentlastungstarif der Ottonova genauer ansehen. Während der aktiven Erwerbszeit wird der Entlastungstarif bespart und ab dem 65. Lebensjahr sorgt er für eine planbare Beitragsminderung. Lieber jetzt freiwillig mehr zahlen (während man volle Bezüge hat), als später in der Rentenphase.

  • Gesetzlicher Beitragszuschlag

Der gesetzliche Zuschlag beträgt 10 % und wird bis zum 60. Lebensjahr einrichtet. Ab dem 65. Lebensjahr sorgt das angesparte Kapital für eine Beitragsminderung.

  • Tarifliche Altersrückstellungen

Die tariflichen Altersrückstellungen stammen aus dem Teil Ihrer Prämie, der nicht für die Deckung von laufenden Kosten verwendet wird. Sie sorgen ab dem 65. Lebensjahr für eine Stabilisierung der Monatsbeiträge.

Unser Fazit zur Ottonova PKV Beitragserhöhung für 2025

Wir sind absolut kein Fan von Online-Versicherern in der privaten Krankenversicherung. Primär hängt das mit einer schlechten Erreichbarkeit, fehlender Erfahrung, lückenhaften Bedingungswerken und einem mangelnden Service zusammen. Bei der Ottonova kommt erschwerend hinzu, dass sie das Geschäftsfeld der PKV erst seit 2017 anbietet. In den ersten fünf Jahren wurden ausschließlich Verluste eingefahren. Da eine PKV immer langfristig geplant werden sollte, ist die Ottonova aus unserer Sicht kein geeigneter Krankenversicherer.

Sofern es die Umstände zulassen, empfehlen wir einen Wechsel zu einem anderen Unternehmen. Hierzu müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie dürfen noch nicht älter als 55 sein
  • Sie dürfen keine Vorerkrankungen haben
  • In Ihrer Patientenakte dürfen nur wenige Behandlungen hinterlegt sein

Wer mit einem Anbieterwechsel liebäugelt, sollte vor der Antragstellung dringend eine anonyme Voranfrage durchführen. Diese dient zur Abklärung etwaiger Risikozuschläge oder Ausschlüsse.

Kommt der Anbieterwechsel nicht in Frage (weil z.B. schwere Vorerkrankungen vorhanden sind), empfehlen wir einen Tarifwechsel innerhalb der Ottonova. Mit dem Tarifwechsel nach §204 VVG können Sie Ihren Monatsbeitrag um bis zu 47 % bei gleichem Leistungsumfang senken.

Als Spezialist für hausinterne Tarifwechsel stehen wir Ihnen gerne für ein individuelles und unverbindliches Tarifgutachten zur Verfügung.

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