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Kindernachversicherung in der PKV: Das müssen Eltern wissen!

Eltern haben nach der Geburt ihres Kindes nur zwei Monate Zeit, um es ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung aufzunehmen. Doch welche Voraussetzungen gelten? Und welche Fristen müssen Sie konkret einhalten? Erfahren Sie hier alles Wichtige zur Kindernachversicherung in der PKV!
Inhaltsverzeichnis

Was ist die Kindernachversicherung?

Die Kindernachversicherung in der PKV ist eine besondere Regelung, die es Eltern ermöglicht, ihr neugeborenes Kind unter erleichterten Bedingungen in die PKV aufzunehmen. Diese Regelung ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in §198 verankert. Sie sieht vor, dass ein Neugeborenes ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge in den bestehenden PKV-Tarif eines bereits privat versicherten Elternteils aufgenommen werden kann. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung für Eltern dar, da sonstige Aufnahmeregeln der PKV meist eine umfassende Gesundheitsprüfung erfordern und bestehende Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen oder gar Ablehnungen führen können.

Die grundlegende Voraussetzung für die Kindernachversicherung ist, dass mindestens ein Elternteil bereits vor der Geburt des Kindes privat krankenversichert war. Das Kind kann dann in den gleichen oder einen gleichwertigen Tarif des versicherten Elternteils aufgenommen werden. Diese Nachversicherungsmöglichkeit gilt für leibliche Kinder. Für Adoptivkinder greift diese Regelung nur begrenzt, da hier gegebenenfalls Risikozuschläge anfallen können.

Die Kindernachversicherung dient dazu, neugeborenen Kindern einen sofortigen und umfassenden Versicherungsschutz zu gewähren. Gerade in den ersten Lebensmonaten sind medizinisch notwendige Behandlungen und U-Untersuchungen immens wichtig. Durch die erleichterte Aufnahme wird gewährleistet, dass das Kind von Anfang an abgesichert ist, ohne dass sich Eltern Sorgen über Ablehnungen oder hohe Selbstkosten machen müssen.

Wo müssen Kinder versichert werden?

Die Frage, wo ein Kind versichert werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Versicherungsstatus der Eltern. In Deutschland gibt es klare Regelungen dazu, ob ein Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert werden muss. Dies richtet sich nach dem Versicherungsstatus der Eltern und ihren jeweiligen Einkommensverhältnissen.

Grundsätzlich gibt es drei Konstellationen:

  1. Beide Eltern sind privat versichert: Ist dies der Fall, wird das Kind ebenfalls gegen einen eigenen Beitrag in der PKV versichert. Eine beitragsfreie Familienversicherung, wie sie in der GKV existiert, gibt es in der PKV nicht. Sofern die Eltern bei unterschiedlichen Gesellschaften versichert sind, besteht eine freie Wahlmöglichkeit zwischen beiden Krankenversicherern.
  2. Ein Elternteil ist gesetzlich, der andere privat versichert: Hierbei kommt es darauf an, welches Elternteil das höhere Einkommen hat. Ist der Besserverdiener (über JAEG) privat versichert, kann das Kind in die PKV oder auch in die GKV (gegen eigenen Beitrag) aufgenommen werden. Die Familienversicherung existiert in dieser Konstellation nicht.
  3. Beide Elternteile sind gesetzlich versichert: In diesem Fall wird das Kind automatisch in der GKV familienversichert.

Eltern sollten bei der Entscheidung über die Krankenversicherung ihres Kindes langfristige Aspekte berücksichtigen. Während die GKV im Rahmen der Familienversicherung kostenfreien Versicherungsschutz stellt, glänzt die PKV mit besseren Leistungen wie z.B. verringerten Wartezeiten auf Arzttermine. Es sollte in jedem Fall eine Beratung bei einem auf die PKV spezialisierten Versicherungsmakler in Anspruch genommen werden.

Vorteile der Kindernachversicherung in der PKV

Die Kindernachversicherung in der PKV bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die insbesondere für Eltern, die bereits privat versichert sind, von großer Bedeutung sein können. Einer der größten Vorteile besteht darin, dass das Kind ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen wird. Dies bedeutet, dass selbst bei möglichen Vorerkrankungen oder genetischen Dispositionen keine Ablehnungen oder Risikozuschläge drohen. Man spart sich damit gleichbedeutend die sonst aufwändige, aber nötige anonyme Risikovoranfrage.

Ein weiterer wichtiger Vorteil ist die schnelle und unkomplizierte Abwicklung. Da keine individuelle Gesundheitsprüfung erforderlich ist, erfolgt die Aufnahme in den Versicherungsschutz in der Regel zügig, sodass das Kind rückwirkend ab dem ersten Lebenstag abgesichert ist.

Die Leistungen der PKV sind in der Regel hochwertiger als in der GKV. Privat versicherte Kinder profitieren von kürzeren Wartezeiten bei Fachärzten, einer freien Arztwahl und einem umfassenderen Leistungsspektrum, das z.B. alternative Heilmethoden oder spezialisierte Behandlungen umfassen kann. Dies kann vor allem bei schweren Erkrankungen oder aufwändigen medizinischen Maßnahmen wichtig sein.

Zusätzlich bietet die PKV eine freie Wahlmöglichkeit im Bereich der Leistungsgestaltung. So können Eltern beliebig entscheiden, ob ihr Kind z.B. einen Tarif mit / ohne Chefarztbehandlung oder mit / ohne Einbettzimmer im Krankenhaus erhalten soll.

Fristen der Kindernachversicherung

Die Frist für die Kindernachversicherung in der PKV beträgt zwei Monate ab Geburt Ihres Nachwuchses. Diese Frist ist gesetzlich in §198 VVG festgelegt und muss zwingend eingehalten werden, um die erleichterte Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge in Anspruch nehmen zu können.

Verpassen Sie diese Frist, muss Ihr Kind regulär versichert werden. In diesem Fall wird eine Gesundheitsprüfung erforderlich, die dazu führen kann, dass Ihr Baby aufgrund von Vorerkrankungen entweder gar nicht aufgenommen wird oder nur mit erheblichen Risikozuschlägen. Dies kann die Kosten der Versicherung massiv steigern, weshalb wir von den CCM Versicherungsmaklern empfehlen, die Frist zwingend einzuhalten.

Welcher Anbieter versichert Kinder solo?

Nun gibt es natürlich auch Fälle, in denen Sie als Eltern mit der eigenen PKV nicht zufrieden sind. Es kann ja durchaus sein, dass Ihr Anbieter vor 25 Jahren super war. Heute muss das nicht mehr zwangsläufig zutreffen. In diesem Szenario sollte ein Blick über den Tellerrand erfolgen.

Leider wurde das Kinder-Solo-Neugeschäft in den vergangenen Jahren von mehreren Unternehmen massiv zurückgeschraubt. Der Grund ist der gestiegene Kosten- und Verwaltungsaufwand im Verhältnis zu den überschaubaren Prämieneinnahmen. Zuletzt hatte die ARAG Anfang 2025 mit einer Rundmail für Aufsehen gesorgt. Quasi „von heute auf morgen“ wurde mitgeteilt, dass Kinder unter 36 Monaten nicht mehr in einer Solo-PKV aufgenommen werden. Eigentlich echt schade, denn mit der ARAG verschwindet ein weiterer guter Teilnehmer aus dem Kinder-PKV-Markt.

Diese PKV-Gesellschaften bieten Kinderalleinversicherungen an

GesellschaftKinderalleinversicherung?Bedingung
ARAGJaAb dem 3. Lebensjahr
AllianzJaAb dem 2. Lebensjahr
Alte OldenburgerJaAb dem 6. Lebensjahr
AXAJaAb dem 16. Lebensjahr
BarmeniaJaAb Geburt
BBKKJaAb Geburt
ConcordiaJaAb dem 6. Lebensjahr
ContinentaleNeinKeine Alleinversicherung
DebekaNeinKeine Alleinversicherung
DKVJaAb Geburt
GothaerJaAb Geburt
HallescheJaAb dem 6. Lebensjahr
HanseMerkurJaAb Geburt
InterJaAb dem 1. Lebensjahr
LKHJaAb dem 2. Lebensjahr
MecklenburgischeJaAb dem 8. Lebensjahr
Münchener VereinJaAb Geburt
NürnbergerJaAb Geburt
OttonovaNeinKeine Alleinversicherung
R+VJaAb dem 7. Lebensjahr
SDKJaAb Geburt
Signal IdunaJaAb dem 4. Lebensjahr
UKVJaAb Geburt
uniVersaJaAb dem 2. Lebensjahr
WürttembergischeJaAb dem 3. Lebensjahr

Soll für Ihr Kind ein eigenes PKV-Unternehmen gefunden werden, bleiben also nur noch neun Anbieter zur Wahl. Da bereits zum Eintritt alle späteren Szenarien inkl. ggf. Weiterversicherung nach Studium / Berufsausbildung bedacht werden sollten, fallen einige Anbieter aus der Betrachtung heraus, da diese keine langfristig vernünftige Option darstellen.

PKV-Kindernachversicherungen – die besten Gesellschaften aus unserer Sicht

PlatzierungGesellschaftTarif
Platz 1BarmeniaeinsA expert
Platz 2SDKAM10 – AM13
Platz 3BBKK / UKVGesundVario
Platz 4HanseMerkurKVT
Platz 5DKVBMK
Platz 6GothaerMediCompact Premium
Platz 7NürnbergerMAX6+
Platz 8Münchener VereinExcellent / Royal

Bitte beachten Sie: Die Auswahl eines PKV-Tarifs für Ihren Nachwuchs ist höchst individuell und von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig (Höhe der Selbstbeteiligung, Direkt zum Facharzt oder Primärarztprinzip, Erstattung für Zahnersatz, Wahlleistungen im Krankenhaus etc.). Die obige Auflistung soll lediglich eine grobe Orientierung anhand unserer Erfahrungswerte darstellen.

Fazit    

Das Thema Kindernachversicherung ist sehr komplex und umfangreich. Sie überlegen, Ihr Kind privat zu versichern? Wir stehen Ihnen mit unserer Spezialisierung auf den Bereich der privaten Krankenversicherung gerne zur Verfügung.

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