
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze) ist für die Sozialversicherung eine wichtige Rechengröße. Sie bestimmt, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich privat zu versichern. Im Umkehrschluss bestimmt sie für bereits Privatversicherte, ob man nun unter die festgelegte Obergrenze rutscht und in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurück muss.
Sie wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu festgelegt, indem die Entwicklung der Löhne und Gehälter von Arbeitnehmern als Bruttowert über die letzten zwei Kalenderjahre betrachtet wird. Die neusten Zahlen zur Jahresarbeitsentgeltgrenze sowie weitere Informationen finden Sie hier.