Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bestimmt das maximale Einkommen, welches in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV / SPV) verbeitragt wird. Nun erfolgt die höchste Anpassung der letzten 20 Jahre. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) hingegen bestimmt, ab welchem Bruttoeinkommen Arbeitnehmer nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen und deshalb in die private Krankenversicherung wechseln können.