Ein Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) ist für viele Versicherte ein guter Ansatz, um die monatlichen Beiträge bei gleichem Leistungsumfang zu reduzieren. Häufig ist es jedoch so, dass der neue Tarif sogar Mehrleistungen im Verhältnis zum alten Tarif beinhaltet. Erfolgt der Tarifwechsel auf gleichem Leistungsniveau, fällt keine Gesundheitsprüfung an. Beinhaltet der neue Tarif Mehrleistungen, darf die Gesellschaft für diese Mehrleistungen die Gesundheitsfragen stellen. In diesem Zusammenhang kommt die Frage nach einem Mehrleistungsverzicht bzw. Mehrleistungsausschluss auf. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was ein Mehrleistungsverzicht ist und welche Rolle er beim Tarifwechsel spielt.