AXA Tarif: 038
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Geschlossener Tarif der AXA Krankenversicherung
Der AXA-Tarif 038 ist ein geschlossener Bisex-Tarif (geschlechtsabhängig kalkuliert). Er eignet sich besonders gut für einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Bisex-Tarife wurden 2013 geschlossen und sind seither nicht mehr für Neukunden zugänglich. Geschlossene Tarife haben aufgrund von Tod, Kündigung und Tarifwechseln eine sinkende Anzahl an Versicherten. Die verbleibenden Krankenversicherten (Kollektiv) werden älter und erhöhen damit die Gesundheitsausgaben der AXA. Diese widerrum legt die Mehrkosten in Form von Beitragserhöhungen auf ihre Kunden um.
Bei einem Tarifwechsel aus dem Tarif AXA 038 kommt es darauf an, das aktuelle Leistungsniveau beizubehalten. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen derzeit versichert sind. Einen Überblick gibt Ihnen die folgende Tabelle.
Leistungsinhalte des AXA-Tarifs 038
Allgemeine Angaben | Ihr Tarif |
Jährliche Selbstbeteiligung | 0€ |
Tarifwelt | Bisex |
Offen / Geschlossen | Geschlossen |
Ambulante Leistungen
Leistungsmerkmal | Ihr Tarif |
Primärarztprinzip | Nein |
Vorsorge | Keine Leistung |
Medikamente | 85% für Arznei- und Verbandmittel, max. Selbstbeteiligung 204,52€, darüber 100% |
Heilmittel | 85% für Heilmittel, max. Selbstbeteiligung 204,52€, darüber 100%. |
Hilfsmittel | 85% für Hilfsmittel, max. Selbstbeteiligung 204,52€, darüber 100%. Soweit ein Hilfsmittel mehr als 306,78€ kostet, wird für Versicherte, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, nur einmal für einen Zeitraum von 3 Kalenderjahren geleistet. Als Hilfsmittel gelten ausschließlich Bandagen, Brillen, Bruchbänder, Fußeinlagen, Gipsliegeschalen, Hörgeräte, medizinisch notwendige Kontaktlinsen, Korrekturschienen, Krankenfahrstühle, Kunstglieder, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf). |
Sehhilfen | Gemäß Hilfsmittelleistung. Für Brillengestelle wird ein Betrag von 10,23€ erstattet. Ein erneuter Anspruch auf Erstattung von Sehhilfen besteht für Versicherte, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, nur bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien. |
Gebührenordnung (GOÄ) | Bis zum 2,3-fachen Satz |
Heilpraktiker | Nein |
Ambulante Psychotherapie | Die Kosten der Behandlung durch einen nichtärztlichen Psychologen, der unter Leitung eines Arztes tätig wird, sowie die Kosten der Behandlung durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeuten , die in eigener Praxis tätig sind, werden erstattet. |
Stationäre Leistungen
Leistungsmerkmal | Ihr Tarif |
Unterbringung | Mehrbettzimmer |
Behandlung | Regelleistungen (kein Chefarzt) |
Ersatz-Krankenhaustagegeld | Nein |
Gebührenordnung (GÖÄ) | Bis zum 2,3-fachen Satz |
Stationäre Psychotherapie | Nein |
Stationäre Hospizleistung | Nein |
Dentale Leistungen
Leistungsmerkmal | Ihr Tarif |
Zahnbehandlung | 100% |
Zahnersatz (z.B. Brücke, Krone) | 60% |
Implantate | Nein |
Inlays | Nein |
Gebührenordnung (GOZ) | Bis zum 2,3-fachen Satz |
Kieferorthopädie | 100% |
Heil- und Kostenplan benötigt? | Muss nicht vorgelegt werden |
Die Tarifdaten stammen aus unserem Vergleichstool psponline. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Übersicht handelt. Maßgeblich für die zu erwartende Leistung ist das Tarifbedingungswerk des Versicherers.
Die Vorteile des internen Tarifwechsels:
Lösungsansätze für zu hohe PKV-Beiträge
Als langjähriger Bestandskunde stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, Ihren PKV-Vertrag fit für die Rente zu machen. Gerade ab dem 50. Lebensjahr ist es sinnvoll, sich mit der späteren Finanzierbarkeit der Monatsbeiträge auseinanderzusetzen. Tut man dies nicht, oder nicht rechtzeitig, können Beitragsanpassungen durch Inflation, Entmischung, medzinischem Fortschritt und steigender Lebenserwartung schnell dafür sorgen, dass die Prämie später nicht mehr bezahlt werden kann.
Bestandsversicherten steht ein Tarifwechselrecht nach §204 VVG zu. Sie haben also die Option, innerhalb Ihrer Krankenversicherung den Tarif zu wechseln und dadurch eine Beitragssenkung zu erzielen. Je nach Versicherer stehen Ihnen über 400 Tarifalternativen innerhalb der Gesellschaft zur Verfügung. Durch die Komplexität und den Umfang der Thematik, raten wir davon ab, einen Tarifwechsel auf eigene Faust durchzuführen. Auch die Mitarbeiter der Gesellschaft werden Ihnen in der Regel nur bedingt behilflich sein. Da diese als Auge und Ohr des Versicherers agieren, ist eine objektive Bewertung durch den Mitarbeiter der Versicherung nicht möglich. Er wird immer zum Vorteil seines Arbeitgebers handeln.
Der Einschluss eines Beitragsentlastungstarifs kommt in Frage, wenn Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Durch die steuerliche Begünstigung und den Arbeitgeberzuschuss (bei Angestellten) lässt sich Ihre Monatsprämie ab dem 65. bzw. 67. Lebensjahr planbar für einen verhältnismäßig geringen Mehrbeitrag während der aktiven Erwerbsphase verringern.
Sofern Sie noch nicht länger als 7 Jahre bei der aktuellen Gesellschaft versichert sind, das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Arztbesuche nur aus Erzählungen kennen (keine Vorerkrankungen, keine akuten Gebrechen), könnte auch ein Wechsel des Anbieters eine Option darstellen. Diese „Empfehlung“ greift allerdings nur dann, wenn alle Rahmenbedingungen zu 100% übereinstimmen. Sollte dies nicht der Fall sein, birgt der Anbieterwechsel mit dem Verlust der Altersrückstellungen oder der erneuten Gesundheitsprüfung große Nachteile, die es genaustens abzuwägen gilt.
Das einfachste und nachhaltigste Szenario ist ein PKV-Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens. Der Beitrag lässt sich bei vergleichbarem Leistungsniveau um bis zu 47% senken. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen gerne für ein unverbindliches Tarifgutachten zur Verfügung.
Geschlossener Tarif - AXA: 038
Was heißt das genau?
Geschlossene Tarife:
Im Zuge der Gleichberechtigung von Männern und Frauen wurden zum Jahreswechsel 2012 / 2013 alle geschlechtsabhängig kalkulierten Tarife geschlossen. Seit dem 01.01.2013 können sich Neukunden nicht mehr in den sog. Bisex-Tarifen versichern. Bestandskunden, die bereits in einem Bisex-Tarif versichert sind, haben jedoch weiterhin freies Tarifwahlrecht und können auch innerhalb der Bisex-Welt den Tarif wechseln.
Offene Tarife:
Zum 01.01.2013 hat jeder Versicherer die Nachfolger-Tarife (Unisex-Tarife) auf den Markt gebracht. Sie sind geschlechtsunabhängig kalkuliert und sind für beide Geschlechter mit gleichen Kosten verbunden. Ein Wechsel in einen Unisex-Tarif kann zu jedem Monatsersten erfolgen. Ist man einmal in der Unisex-Welt versichert, gibt es kein Rückkehrrecht in die geschlechtsabhängigen Tarife.
Unsere Kompetenzen als Tarifwechselspezialist:
Unsere mehr als 10-jährige Spezialisierung im Segment der privaten Krankenversicherung sorgt dafür, dass wir ordentlich Erfahrung sammeln konnten und so gut wie jeden Fall schon mindestens einmal gesehen haben.
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert, Google, und Finanzen.de bestätigen uns in unserem täglichen Handeln. Lesen Sie sich unsere Rezensionen durch und überzeugen sich von den positiven Erfahrungsberichten unserer Kunden.
Wenn wir einen Termin mit Ihnen vereinbart haben, wird er pünktlich starten. Eine Verspätung wird es ohne rechtzeitige Information unsererseits nicht geben.
Wir garantieren Ihnen, dass wir auf Anfragen aller Art innerhalb von spätestens 24 Stunden reagieren. Üblich ist aber eher eine Reaktionszeit von maximal 2-3 Stunden.
Die durchschnittliche Ersparnis pro Kunde liegt über die letzten 1.000 Tarifwechsel bei 2.374€ jährlich. Bei diesen Tarifwechseln handelt es sich ausschließlich um interne Wechsel innerhalb der Gesellschaft bei mindestens gleichwertigem Leistungsniveau.