KFZ-Versicherung

Die KFZ-Versicherung mit dem besten Preis-/ Leistungsverhältnis

Wir unterstützen Sie beim Thema KFZ-Versicherung

Eine KFZ-Versicherung gehört auch in Cadolzburg und Zirndorf zu den Pflichtversicherungen. Jeder der mit einem motorisierten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchte, benötigt mindestens eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Worauf es bei der KFZ-Versicherung ankommt, erfahren Sie auf dieser Seite.

Die KFZ-Versicherung mit Ersparnisgarantie

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Was ist die SF-Klasse?

Die Schadenfreiheitsklasse (hier SF-Klasse) gibt an, wie viele Jahre Sie bereits unfall- und schadenfrei unterwegs sind. Sie gilt für die KFZ-Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung. Für die Teilkaskoversicherung ist die SF-Klasse irrelevant. Hier gilt immer ein Beitragssatz von 100%. Je nach Anbieter gibt es für Normaleinstufungen SF-Klassen von 1 bis 50. Je höher die SF-Klasse ist, desto niedriger ist der Beitragssatz und damit auch der zu zahlende Beitrag.

SF-Klasse (unfallfreie Jahre) Beitragssatz (Grundbeitrag = 100%)
SF 0 200% – 260%
SF 1 Grundbeitrag 100%
SF 2 ca. 85%
SF 3 ca. 70%
SF 4 ca. 60%
SF 5 – 8 ca. 50% – 55%
SF 9 – 15 ca. 40% – 45%
SF 16 – 25 ca. 30% – 35%
SF 26 – 30 ca. 25%
SF 31 – 35 ca. 20%
SF 36 – 40 ca. 19%
SF 41 – 45 ca. 18 %
SF 46 – 50 ca. 17%
Schaubild SF-Tabelle (Normaleinstufung)
Darüber hinaus gibt es für Fahranfänger die SF-Sonderklassen. Sie wurden vom Versicherer bereits mit einem Risikoaufschlag auf den Basissatz von 100 % kalkuliert.
SF-Sonderklassen Beitragssatz (Grundbeitrag = 100%)
SF M 240% – 280%
SF S 150% – 175%
SF 1/2 100% – 140%
Schaubild SF-Tabelle (Sonderklassen)

Übertrag von SF-Klassen

Die Übertragung von SF-Klassen ist möglich. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn das Auto der Großmutter aus Altersgründen nicht mehr genutzt wird. Oft wird die SF-Klasse an jüngere Familienmitglieder weitergegeben, damit diese Beiträge sparen. Hier ist jedoch zu beachten, dass der neue SF-Inhaber nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen kann, wie er auch selbst im Besitz eines Führerscheins ist. Hat ein Fahranfänger den Führerschein also gerade erst erworben, ist ein SF-Übertrag nicht ratsam. Bitte beachten: Nehmen Sie eine SF-Klasse mit zu einem neuen Versicherer, behalten Sie die schadenfrei gefahrenen Jahre, aber nicht zwangsläufig den Schadenfreiheitsrabatt. Der Rabatt orientiert sich zwar an der SF-Klasse, kann jedoch von Versicherung zu Versicherung voneinander abweichen, da diese die Abstufungen selbst festlegen können.

Sondereinstufung für Fahranfänger

Der klassische Fall für Fahranfänger: Man besteht die praktische Führerscheinprüfung, erhält den Führerschein, kauft sich das erste Auto und möchte dieses dann zulassen. Spätestens dann ist es als Fahranfänger notwendig sich mit der KFZ-Versicherung auseinander zu setzen, da man für die Zulassung eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) benötigt. Durch die oben beschriebenen SF-Klassen kann es bei Fahranfängern schnell zu einem Schock kommen, wenn sie den Versicherungsbeitrag für ihr Wunschauto erfahren. Das hängt damit zusammen, dass Fahranfänger immer mit einer niedrigen SF-Klasse einsteigen.

Welche SF-Sonderklassen gibt es?

Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrerlaubnis werden von den Versicherern in die besondere Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Bei SF-Klasse 0 ist ein Beitragssatz von ca. 200 % – 260 % hinterlegt (ausgehend von einem Basissatz von 100 %). Nach einem Jahr ohne Schaden folgt der Aufstieg in SF-Klasse 1.
Wer die SF-Klasse 1 besitzt und einen Schaden verursacht, landet im nächsten Jahr automatisch in der SF-Klasse S, der sogenannten Schadenklasse. Der Beitragssatz steigt in dieser Klasse von ca. 100% (SF-Klasse 1) auf 150 % – 175 %.
Die SF-Klasse ½ ist auch unter der Führerscheinregelung bekannt. Sie greift, wenn Sie zum ersten Mal ein Auto auf sich als Fahrzeughalter zulassen. Beachten Sie bitte, dass die meisten Versicherer die Führerscheinregelung nur gewähren, wenn Sie den Führerschein schon für mindestens drei Jahre besitzen. Anwendung findet die Führerscheinregelung vor allem bei Fahranfängern, die in den ersten Jahren der Fahrerlaubnis ohne eigenes Auto unterwegs waren, zum Beispiel mit dem Auto der Eltern. Der SF-Klasse ½ liegt ein Beitragssatz von ca. 100 % – 140 % zu Grunde. Sie ist also deutlich günstiger als SF-Klasse 0.
Besitzen Sie die SF-Klasse 0 oder ½ und verursachen einen Unfall durch Eigenverschulden, stuft Sie der Versicherer in die SF-Klasse M, auch bekannt als Malusklasse, zurück. In der Malusklasse erreicht der Beitrag seinen Höchstsatz mit ca. 240 % bis 280 %.
Gerade in den ersten Jahren nach Erhalt des Führerscheins sollten Sie also darauf achten keinen eigenverschuldeten Schaden zu verursachen, da es sonst schnell teuer werden kann. Andersherum wird unfallfreies Fahren in den ersten Jahren besonders belohnt. Hier sinkt der Beitrag in jedem Jahr spürbar. Von SF-Klasse 0 mit ca. 200 % – 260 % auf SF-Klasse 4 mit ca. 60 %.

Was ist der Rabattschutz und was bringt er?

Wenn die KFZ-Versicherung für einen Schaden bezahlt, den Sie verursacht haben, stuft sie die SF-Klasse je nach Schadenart und Schadenhöhe zurück. Das hat zur Folge, dass der Beitrag aufgrund der niedrigeren SF-Klasse ansteigt. 

Damit im Schadenfall keine Rückstufung erfolgt, kann bei Vertragsabschluss ein Rabattschutz in den Vertrag aufgenommen werden. Der Rabattschutz garantiert Ihnen, dass Sie einen Schaden pro Jahr frei haben. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch die Teilkaskoversicherung reguliert werden (zum Beispiel Wildschäden oder Glasbruch) da es für den Bereich Teilkasko keine SF-Klasse gibt.

Sinnvoll ist der Rabattschutz vor allem bei Fahranfängern und Personen, die sich in den SF-Klassen 1 bis 5 befinden. Der Grund: In niedrigeren SF-Klassen fällt eine Rückstufung aufgrund der deutlich ansteigenden Beitragssätze schwerer ins Gewicht als bei Personen, die zum Beispiel in SF-Klasse 40 eingestuft sind.

Beispiel:

SF-Klasse 5 = Beitragssatz von 50 % – 55 %

SF-Klasse 2 = Beitragssatz von ca. 85 %

Wenn – wie in diesem Musterbeispiel – aufgrund eines Unfalls eine Rückstufung von SF-Klasse 5 zu SF-Klasse 2 erfolgt, würde der Beitrag um mehr als die Hälfte ansteigen.

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Kündigungsfrist für die KFZ-Versicherung

Kaum eine Versicherung wird so häufig neu abgeschlossen wie die KFZ-Versicherung. Und keine Sachversicherung hat eine so kurze Kündigungsfrist wie eine Autoversicherung. Bei der KFZ-Versicherung gibt es wie bei jeder anderen Sparte zwei Kündigungsarten:

1. Ordentliche Kündigung zum Ablauf

Das ordentliche Kündigungsrecht kann bei der KFZ-Versicherung immer mit einer Frist von einem Monat ausgeübt werden. Stichtag ist bei den meisten KFZ-Versicherungen der 30. November eines jeden Jahres. Es gibt allerdings auch Verträge die unterjährig begonnen und deshalb nicht zum 01. Januar gekündigt werden können. Auch hier gilt eine Frist von 30 Tagen.

2. Sonderkündigung 

Bei einer Beitragserhöhung, einem Schaden oder einer Ummeldung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Bei der Ausübung des Sonderkündigungsrechts gibt es keine 30-Tage-Frist.

Gut zu wissen: Melden Sie Ihr Fahrzeug auf der Zulassungsstelle ab, wird diese Abmeldung automatisch an den Versicherer übermittelt. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Es bedarf keiner Kündigung und keiner Fristeinhaltung.

Welcher Anbieter von KFZ-Versicherungen ist „der Beste“?

Als freier Versicherungsmakler in Cadolzburg können wir aus fast allen KFZ-Versicherungen die bestmögliche für Sie heraussuchen. Wie Sie sich bestimmt vorstellen können, gibt es bei der Vielzahl an Anbietern nicht „den Besten“. Der beste Anbieter ist immer individuell und hängt von folgenden Faktoren ab:

Dennoch gibt es natürlich ein paar Versicherer, mit denen wir in der Vergangenheit beispielsweise aufgrund einer schnellen Schadenbearbeitung oder einer super Erreichbarkeit gute Erfahrungen gemacht haben. Diese wären in ungeordneter Reihenfolge:

Wie bei allen Versicherungssparten ist „der Beste Anbieter“ nicht automatisch der Günstigste. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir den Preis nicht als einziges Kriterium bei der Auswahl des richtigen Angebots berücksichtigen. Gleiches sollten Sie auch tun.

Wie sich ein vermeintlich günstiges Unternehmen im Schadenfall präsentiert, können Sie unter „Captain HUK“  nachlesen. Für uns ist wichtig, dass ein Schaden im Fall der Fälle sauber reguliert und Ihnen damit ohne lange Wartezeit geholfen wird.

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