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Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bestimmt das maximale Einkommen, welches in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV / SPV) verbeitragt wird. Nun erfolgt die höchste Anpassung der letzten 20 Jahre. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) hingegen bestimmt, ab welchem Bruttoeinkommen Arbeitnehmer nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen und deshalb in die private Krankenversicherung wechseln können.
Inhaltsverzeichnis

Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze für GKV und SPV seit 2005

Ab 2025 liegt die BBG für die gesetzliche Krankenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung bei 5.512,50€ pro Monat bzw. 66.150€ pro Jahr.   

Betrachtet man die letzten 20 Jahre, kann festgestellt werden, dass die BBG ab 2025 um insgesamt mehr als 50% angestiegen ist. Die Folge sind erhöhte Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung für Gutverdiener. Personen mit einem Einkommen unter der BBG sind von dieser Anpassung nicht betroffen.

JahrBBG pro MonatBBG pro Jahr
20255.512,50€66.150€
20245.175,00€62.100€
20234.987,50€59.850€
20224.837,50€58.050€
20214.837,50€58.050€
20204.687,50€56.250€
20194.537,50€54.450€
20184.425,00€53.100€
20174.350,00€52.200€
20164.237,50€50.850€
20154.125,00€49.500€
20144.050,00€48.600€
20133.937,50€47.250€
20123.825,00€45.900€
20113.712,50€44.550€
20103.750,00€45.000€
20093.675,00€44.100€
20083.600,00€43.200€
20073.562,50€42.750€
20063.562,50€42.750€
20053.525,00€43.200€

Allein der Sprung von 2024 auf 2025 sorgt dafür, dass jährlich bis zu 4.040€ mehr verbeitragt werden. Umgerechnet bedeutet da bei 14,6% Grundbeitrag zur GKV + 1,7% Zusatzbeitrag + 4% Pflegeversicherung (kinderlos) einen Mehrbeitrag von satten 820,12€ jährlich.

Neben der Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes sowie des Zusatzbeitrages, ist die Anpassung der BBG das dritte Mittel, um die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenkassen zu erhöhen.

Da wir im Segment der privaten Krankenversicherung beheimatet sind, möchten wir hierüber auch noch ein paar Worte verlieren. Beinahe regelmäßig werden wir mit den klassischen Vorurteilen wie z.B. „die PKV steigt viel stärker als die GKV“ konfrontiert. Auf dieses und weitere typische Klischees gehen wir in unserem Blogbeitrag zu Vorurteilen gegenüber der PKV ein.

Höchstbeitrag zur GKV und SPV ab 2025

Unsere nun folgende Rechnung basiert auf einem Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 7.000€ monatlich. Von diesen 7.000€ werden 5.512,60€ zur Festsetzung des Monatsbeitrags herangezogen. Das entspricht folgenden Prämien:

  • 804,84€ allgemeiner GKV-Beitragssatz von 14,6% (50% Arbeitgeber / 50% Arbeitnehmer)
  • 93,71€ durchschnittlicher Zusatzbeitrag (100% Arbeitnehmer)
  • 220,50€ Beitrag zur Pflegeversicherung für kinderlose (50% Arbeitgeber / 50% Arbeitnehmer)

Insgesamt steigt der Höchstbeitrag damit auf 1.119,50€ monatlich.

Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze seit 2005

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt für Arbeitnehmer fest, ab welchem Bruttoeinkommen Sie als versicherungsfrei gelten. Wer versicherungsfrei ist, hat die Möglichkeit, aus der GKV auszutreten und eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Gerade für Gutverdiener bis zum 50. Lebensjahr ist dies (abhängig vom Gesundheitszustand) fast immer eine rentable Option. Vor allem dann, wenn man direkt zum Übertritt auf dem Schirm hat, dass die PKV kein Sparmodell zur GKV darstellt. Orientiert man den Beitrag an dem der GKV, erhält man nicht nur ein deutlich besseres Leistungsniveau, sondern auch einen Beitragsentlastungstarif, welcher dafür sorgt, dass der Beitrag zum Renteneintritt auf bis zu 0€ sinken kann.

JahrJAEG monatlichJAEG jährlich
20256.150,00€73.800€
20245.775,00€69.300€
20235.550,00€66.600€
20225.362,50€64.350€
20215.362,50€64.350€
20205.212,50€62.550€
20195.062,50€60.750€
20184.950,00€59.400€
20174.800,00€57.600€
20164.687,50€56.250€
20154.575,00€54.900€
20144.462,50€53.550€
20134.350,00€52.200€
20124.237,50€50.850€
20114.125,00€49.500€
20104.162,50€49.950€
20094.050,00€48.600€
20084.012,50€48.150€
20073.975,00€47.700€
20063.937,50€47.250€
20053.900,00€46.800€

In den letzten 20 Jahren hat die JAEG – wie auch die BBG – um über 50% zugelegt. Ab 2025 muss ein Arbeitnehmer 6.150€ monatlich bzw. 73.800€ jährlich verdienen, um sich privat versichern zu können.

Wichtig: In diesem Blogbeitrag behandeln wir ausschließlich die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Die besondere JAEG (gilt für Arbeitnehmer und Angestellte, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der JAEG bereits versicherungsfrei und in einer privaten Krankenversicherung versichert waren) wird nicht näher beleuchtet.

Welche Optionen habe ich, wenn ich die JAEG überschreite?

Grundsätzlich haben Sie freies Wahlrecht zwischen GKV und PKV. Nutzen Sie also die neu gewonnene Möglichkeit und informieren sich umfassend über die Angebote am Markt.

Ihre ersten Gehversuche im Themengebiet PKV gehen Sie dabei bitte nicht allein, sondern mit einem Fachmann an der Hand. Er wird Ihnen zeigen, worauf es ankommt und was wichtig ist. So ist es z.B. unerlässlich, vor einer etwaigen Antragstellung eine anonyme Risikovoranfrage durchzuführen.

Was kann ich tun, wenn mich die JAEG 2025 überholt hat?

Sie haben nun zwei Optionen:

Option 1) Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Hat die JAEG Ihr Bruttoeinkommen eingeholt, unterliegen Sie rein rechtlich der Versicherungspflicht. Versicherungspflicht bedeutet unter 55 Lebensjahren automatisch den Weg in die GKV.

Option 2) Befreiung von der Versicherungspflicht

Wurden Sie von der JAEG überholt, haben Sie das Recht, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit muss binnen 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht ausgeübt werden. Somit können Sie trotz Unterschreitens der JAEG weiterhin privatversichert bleiben.

Wichtig: Das Wahlrecht besteht nur einmalig für die Dauer des aktuellen Beschäftigungsverhältnisses.

Entscheiden Sie sich für die Rückkehr in die GKV, können Sie Ihre private Krankenversicherung in eine Anwartschaft umstellen. Dies ermöglich Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt den erneuten Übertritt in die PKV (ohne Gesundheitsprüfung!).

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