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Vorauszahlung der PKV-Beiträge: Für wen ist das sinnvoll und was bringt es?

Die private Krankenversicherung bietet ihren Versicherten zahlreiche Vorteile, darunter individuelle Tarifgestaltungen und Zugang zu hochwertigen medizinischen Leistungen. Doch nicht nur die Gesundheitsversorgung kann durch eine kluge Wahl der PKV optimiert werden – auch steuerlich gibt es interessante Möglichkeiten. Eine davon ist die Vorauszahlung der PKV-Beiträge für mehrere Jahre. In diesem Blogartikel erklären wir Ihnen, wie Sie durch die Vorauszahlung Ihrer PKV-Beiträge Geld sparen können und was dabei zu beachten ist.
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zur Vorauszahlung in der PKV auf einen Blick

  • Die Vorauszahlung ist für mehrere Jahre möglich. Das Finanzamt erkennt seit 2020 maximal das 3fache des regulären Zahlungsbeitrags (jährlich) an.
  • Beiträge zur PKV-Basisversicherung und der Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben voll steuerlich absetzbar
  • Durch eine jährliche Zahlweise lässt sich bei vielen Gesellschaften ein Skonto von 3-5% erzielen.
  • Eignet sich vor allem für Selbstständige – für Angestellte dagegen eher weniger

Die Grundidee: Vorauszahlung der PKV-Beiträge

Die Vorauszahlung der PKV-Beiträge bedeutet, dass Sie die Beiträge für Ihre private Krankenversicherung nicht monatlich oder jährlich bezahlen, sondern für einen längeren Zeitraum im Voraus begleichen. Das kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein.

Beitragsrabatt durch Skonto

Viele Gesellschaften gewähren ein Skonto zwischen 3 – 5% bei jährlicher Zahlweise. Ob – und wenn ja wie hoch – das Skonto ausfällt, ist von Unternehmen zu Unternehmen individuell gestaltet. Bei 500€ monatlichem Beitrag und einer Vorauszahlung für 3 Jahre, beträgt die Zahlungssumme exakt 18.000€. Bei 5% Skonto bedeutet das eine Ersparnis von 900€, also fast zwei ganzen Monatsbeiträgen. Über mehrere Jahrzehnte gerechnet, ergibt sich dadurch eine hübsche Summe.

Steuerersparnis durch Vorauszahlung der PKV-Beiträge

Selbst wenn Sie bei Ihrer PKV kein Skonto für eine Jahreszahlung erhalten, kann sich die Vorauszahlung aufgrund des steuerlichen Vorteils dennoch für Sie rentieren. Die Vorsorgeaufwendungen zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung lassen sich in voller Höhe steuerlich geltend machen. Diese Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast im Ansetzungsjahr. Im besten Fall sparen Sie sich durch diese Methode mehrere tausend Euro.

Rechenbeispiel zur Steuerersparnis:

Angenommen, Sie zahlen monatlich 500 Euro für Ihre private Kranken- und Pflegeversicherung. Das entspricht einem Jahresbeitrag von 6.000 Euro. Sie entscheiden sich, die Beiträge für die nächsten drei Jahre im Voraus zu zahlen. Das bedeutet, Sie zahlen 18.000 Euro im Voraus. Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Vorauszahlung 100.000 Euro beträgt, können Sie die 18.000 Euro als Sonderausgaben absetzen. Dies reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen auf 82.000 Euro. Bei einem beispielhaften Steuersatz von 42% ergibt sich dadurch eine Steuerersparnis von satten 7.560 Euro.

Noch mehr Steuerersparnis durch weitere Vorsorgebeiträge

Mit dem PKV-Beitrag sind die ansetzbaren Vorsorgeaufwendungen bzw. Sonderausgaben in der Regel bereits voll ausgeschöpft. Zahlt man die Beiträge jedoch im Voraus für z.B. 3 Jahre, haben Sie die Möglichkeit, in diesen drei Jahren weitere Vorsorgebeiträge wie die zur Haftpflicht-, Unfall-, BU-, Risikolebens- oder Krankenzusatzversicherung anzugeben.

Für die weiteren Vorsorgebeiträge gibt es jedoch zwei Grenzen zu beachten:

  1. Seit 2020 erkennt das Finanzamt nur noch maximal das 3fache des regulären Jahreszahlbeitrags an
  2. Die Beiträge werden für Angestellte und Beamte maximal bis 1.900€ bzw. für Selbstständige bis max. 2.800€ berücksichtigt.

Durch die Vorauszahlung ist die Höchstgrenze zwar für das laufende Jahr voll ausgeschöpft, aber in den Folgejahren ergeben sich Freiräume für andere absetzbare Vorsorgeaufwendungen.

Werden die 2.800€ bei Selbstständigen über drei Jahre voll ausgeschöpft (gesamt 8.400€), ergibt sich bei einem Steuersatz von 40% eine weitere Steuerersparnis von 3.360€.

Für wen ist die Vorauszahlung in der PKV geeignet?

In erster Linie für Privatversicherte Selbstständige und Freiberufler. Darüber hinaus für alle, die im Jahr der Vorauszahlung einen hohen Steuersatz haben werden (z.B. aufgrund von Bonizahlungen, Immobilienverkauf etc.).

Für Angestellte Privatversicherte gibt es bei der Vorauszahlung bis auf wenige Ausnahmen keinen wirklichen Vorteil. Das liegt vor allem daran, dass der sonst steuerfreie Arbeitgeberzuschuss nun nicht mehr steuerfrei ist, da die PKV-Prämie bereits beglichen wurde. Der AG-Zuschuss wird also wie ein normales Bruttoeinkommen behandelt.  

Ein Überblick: Vorteile & Nachteile der Vorauszahlung in der privaten Krankenversicherung

VorteileNachteile
Skonto von 3 – 5% für jährliche ZahlweiseKapital wird gebunden und muss in der Höhe erstmal – frei verfügbar – vorhanden sein
Im besten Fall Steuerersparnis von mehreren tausend Euro (individuell)Kann nur dann voll ausgeschöpft werden, wenn weitere Vorsorgeaufwendungen wie z.B. Haftpflicht-, Unfall-, Krankentagegeld etc. vorhanden sind
Selbstständige und Freiberufler können mit der Vorauszahlung ordentlich Geld sparenFür die meisten Angestellten bringt die Vorauszahlung keine finanziellen Vorteile
Es geht nichts verloren. Endet die PKV, wird der zu viel gezahlte Beitrag zurückerstattet. 
Hinweis: Ausschlaggebend für die Beurteilung von Vor- und Nachteilen ist immer die individuelle Situation des Einzelnen.

Fazit zur Vorauszahlung der PKV-Beiträge

Die Vorauszahlung der PKV-Beiträge kann eine effektive Methode zur Senkung Ihrer Steuerlast sein. Gleichzeitig lässt sich dadurch im Optimalfall eine sehr schöne Ersparnis erzielen. Ob – und wenn ja wie – erfolgreich dieses Unterfangen ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Die Vorauszahlung kann eine tolle Ergänzung zu den gängigen Optimierungsmöglichkeiten für Ihre PKV sein:

Als Spezialist für die private Krankenversicherung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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