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Einfach erklärt – die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung

Eine Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt bzw. SB genannt) gibt es nicht nur in der privaten Krankenversicherung. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung kommt es zu Selbstbehalten bei verschiedenen Leistungen. Bei Medikamenten z.B. zahlt der GKV-Versicherte 10% jedoch mindestens 5€ und maximal 10€ selbst. Alle Infos rund um die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung erhalten Sie in diesem Blogbeitrag.
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zur Selbstbeteiligung in aller Kürze

  • Mit der Selbstbeteiligung kann der Beitrag zur PKV gemindert werden
  • Der Selbstbehalt darf per Gesetz maximal 5.000€ jährlich betragen
  • Insbesondere für Selbstständige und Freiberufler kann eine Selbstbeteiligung sinnvoll sein
  • Die Selbstbeteiligung ist nur in wenigen Fällen steuerlich ansetzbar

Für wen ist eine Selbstbeteiligung in der PKV geeignet?

Generell eignet sich eine Selbstbeteiligung für Selbstständige und Freiberufler, da diese keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Die Selbstbeteiligung kann also effektiv für die Prämienreduzierung verwendet werden. Bei Angestellten ist das etwas komplizierter, denn der Arbeitgeber beteiligt sich zwar am Monatsbeitrag, nicht aber an der Selbstbeteiligung.

Ob – und wenn ja, in welcher Höhe – eine Selbstbeteiligung für ihre individuelle Situation sinnvoll ist, lässt sich mit folgender Faustregel herausfinden:

Die Versicherungsprämie zuzüglich der Selbstbeteiligung sollte geringer sein als in einem Tarif ohne Selbstbeteiligung. Ist dies der Fall, lässt sich durch den Einbau der Selbstbeteiligung eine Ersparnis erzielen.

Welche Formen der Selbstbeteiligung gibt es?

In der privaten Krankenversicherung unterscheidet man in prozentuale und absolute Selbstbeteiligungen.

Prozentuale Selbstbeteiligung

Prozentual bedeutet, dass ein gewisser Prozentsatz aller Rechnungen von Ihnen selbst zu tragen ist. Meist sind prozentuale SB-Tarife mit einem maximalen Jahreslimit ausgestattet.

Als Beispiel dient der Allianz MeinGesundheitsschutz im Tarif GSP70: Hier gilt eine Selbstbeteiligung von 30% je Rechnung (im ambulaten und stationären Bereich) bis max. 1.500€ Eigenanteil pro Jahr.

Absolute Selbstbeteiligung

Bei der absoluten Selbstbeteiligung müssen Sie den Betrag der vereinbarten Selbstbeteiligung jährlich selbst erfüllen, bevor die Leistungspflicht Ihrer PKV eintritt.

Als Beispiel der Tarif uni-Top/Privat 300 der uniVersa Krankenversicherung: Der uniVersa Tarif sieht eine jährliche Selbstbeteiligung von 300€ auf die Bereiche ambulant, stationär und dental vor. Die ersten 300€ eines jeden Jahres werden also von Ihnen getragen. Ist das Limit erreicht, werden die darüber hinaus entstehenden Kosten von der uniVersa bezahlt.

Welche SB-Form besser zu Ihnen passt, hängt immer von den jeweiligen Umständen und Ihren persönlichen Wünschen ab.

Für welche Leistungsarten gilt die Selbstbeteiligung in der PKV?

Das ist von Anbieter zu Anbieter und von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Häufig ist es so, dass alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, dental) vom Eigenanteil betroffen sind. Als Beispiel können wir den Tarif MAX6+ der Nürnberger anführen, den wir bereits ausführlich analysiert hatten. Am obigen Beispiel zum Allianz MeinGesundheitsschutz lässt sich jedoch erkennen, dass es auch andere Varianten gibt. Bei der Allianz fällt die Selbstbeteiligung nur in den Bereichen ambulant + stationär an (sogenannte modulare Selbstbeteiligung). Reichen Sie also eine Zahnarztrechnung ein, ist diese nicht von der SB betroffen.

Darüber hinaus sind meist auch Vorsorgeuntersuchungen (im gesetzlichen Rahmen und teilweise darüber) unabhängig von der Selbstbeteiligung. Das ist in unseren Augen auch gut so, denn der Krankenversicherer sollte dafür sorgen, dass seine Kunden Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, um Krankheiten frühstmöglich erkennen zu können. Eine Selbstbeteiligung würde nur dafür sorgen, dass Versicherte die Routinevorsorgen eher vernachlässigen, da sie sie selbst zahlen müssten.

Wie wird der Selbstbehalt bei unterjährigem Versicherungsbeginn berechnet?

Recht simpel: Der Höchstbetrag Ihrer Selbstbeteiligung wird anteilig errechnet. Beginnt Ihr Vertrag also beispielsweise zum 01.07., müssen Sie nur den hälftigen Selbstbehalt aus eigener Tasche bezahlen.

Wie wirken sich gedeckelte Leistungen auf die Selbstbeteiligung aus?

Einige PKV-Tarife sehen für bestimmte Leistungsbereiche keine 100%ige Erstattung vor. Üblich ist dies vor allem beim Zahnersatz. Das nennt sich „implizite Selbstbeteiligung„. In diesen Fällen würde die Selbstbeteiligung nicht vom Rechnungsbetrag, sondern vom anteilig erstattungsfähigen Betrag einbehalten.

Beispiel:

Rechnungsbetrag Zahnersatz = 2.000€
Erstattung laut Vertrag = 70%

Die Erstattung liegt also bei umgerechnet 1.400€. Davon wird dann der Selbstbehalt (prozentual oder absolut) abgezogen. Beinhaltet Ihre PKV eine Selbstbeteiligung von 10%, so werden nach Abzug der SB lediglich 1.260€ ausgezahlt. Bei einer absoluten SB von beispielsweise 600€, liegt der zu erstattende Betrag bei 800€.

Was sollte ich bei der Wahl der Selbstbeteiligung beachten?

Beim Einschluss einer Selbstbeteiligung sollten Sie sich im Klaren sein, dass in höheren Altersgruppen durchschnittlich mehr Gesundheitskosten entstehen, wodurch Ihre persönlichen Kosten im Rahmen der Selbstbeteiligung steigen. Diese Ausgaben müssen einkalkuliert werden, um die langfristige Finanzierbarkeit der PKV gewährleisten zu können.

Darüber hinaus kann eine hohe Selbstbeteiligung hinderlich für künftige Tarifwechsel nach §204 VVG sein. Wer in einem Tarif mit einer hohen Selbstbeteiligung versichert ist, muss – sofern er die Selbstbeteiligung wieder senken möchte – eine Gesundheitsprüfung absolvieren, da eine geringere Eigenbeteiligung als Mehrleistung gilt. Diese Gesundheitsprüfung ist im Verhältnis zur Erstantragstellung zwar vereinfacht, kann aber dennoch zu Risikozuschlägen führen. Häufig gleichen diese Risikozuschläge das wieder aus, was an SB gemindert wird. Im Grunde möchte der Versicherer damit vermeiden, dass „SB-Hopping“ betrieben werden kann.

Beitragsrückerstattung durch den Einbau einer Selbstbeteiligung erhalten

Klar ist: Wer in einem Tarif ohne Selbstbehalt versichert ist, reicht häufig alle anfallenden Rechnungen sofort ein. Das schließt den Erhalt einer Beitragsrückerstattung kategorisch aus.

Beinhaltet der PKV-Vertrag jedoch eine Selbstbeteiligung, so muss diese erst abgeleistet werden, bevor Rechnungen die Beitragsrückerstattung gefährden. Oft führt das dazu, dass in Tarifen mit Selbstbeteiligung die Beitragsrückerstattung deutlich häufiger in Anspruch genommen werden kann.

 Tarif ohne SelbstbeteiligungTarif mit 400€ absoluter Selbstbeteiligung
Rechnungsbetrag gesamtes Jahr600€600€
Erstattung durch die PKV600€Nur 200€, wenn man die Rechnungen einreicht. In diesem Beispiel werden die Rechnungen nicht eingereicht.
Beitragsrückerstattung0€800€
Gesamterstattung inkl. BRE600€800€
Hinweis: In dieser Tabelle handelt es sich um Beispielzahlen. Einzelne Erstattungssätze sowie Regelungen zur Beitragsrückerstattung können den Tarifbedingungswerken der jeweiligen Gesellschaft entnommen werden.

Unser Fazit zu Selbstbeteiligungen in der privaten Krankenversicherung

Wir sind große Freunde der Selbstbeteiligung. Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • Sie hilft, die PKV planbar und günstig aufzustellen
  • Sie lohnt sich fast immer für Selbstständige / Freiberufler und auch meistens für Angestellte
  • Tarife mit Selbstbeteiligung erhöhen sich auf lange Sicht weniger stark / weniger oft als Tarife ohne Selbstbehalt.
  • Tarife mit mehreren SB-Stufen (z.B. vier gleiche Tarife mit jeweils unterschiedlichen Selbstbeteiligungen) fördern die Möglichkeit, durch einen Tarifwechsel nach §204 VVG den Monatsbeitrag zu senken. Natürlich ist bei diesem Punkt darauf zu achten, dass die Ersparnis weit über der hinzukommenden Selbstbeteiligung liegt.
  • Tarife mit Selbstbehalt sind in der Regel überproportional günstiger als leistungsgleiche Tarife ohne oder mit geringerer SB.

Als Spezialist für private Krankenversicherungen und interne Tarifwechsel nach Paragraph 204 VVG stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung aus über einem Jahrzehnt gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Holen Sie sich noch heute unverbindlich alle Informationen zur Selbstbeteiligung innerhalb Ihrer PKV ein.

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